Praxis für med. Fußpflege in Gräfelfing

Medizinische Fußpflege

Leistungsspektrum

Die Diagnosesicherung und Behandlung obliegt allein dem Arzt bzw. Heilpraktiker. Wir finden es außerordentlich wichtig, mit einem Arzt und weiteren Therapeuten zusammenzuarbeiten (siehe Kooperation).

 

Anwendungen im Überblick

Füße:

  • Medizinische Fußpflege (Grundbehandlung) mit Beratung bei Fußproblemen
  • Nagelprobleme therapieren
  • Fußpflege am gesunden Fuß und Prophylaxe
  • Abtragen und Ausdünnen von verdickten Nägeln sowie Holz-und Pilznägeln
  • PACT® Nagelpilztherapie
  • eingewachsene Nagelecken, Nagelfalstamponaden, Entlastungs-und Schutzverbände
  • Entfernung aller störenden Verhornungen wie beispielsweise Schwielen, Hühneraugen ect.
  • Medizinische Nagelspangen zur Nagelkorrektur und Behandlung von eingewachsenen Nägeln (verschiedene Nagelspangen zur Auswahl je nach Problematik)
  • Nagelprothetik (Nagelteilersatz, Nagelersatz, Nagelkorrektur)
  • Podo-Taping: Das Tapen am Fuß z.B. zur Schmerzreduzierung, stützen und stabisieren von Gelenken, Korrektur (Hallux valgus, Hammerzehen usw.), Aktivierung v. Nerven, Blut-und Lymphfluss
  • Diabetes-Präventivbehandlung (Wagnerstadium 0)
  • Fußreflexzonentherapie nach Hanne Marquardt
  • Onkologische-kosmetische Fußpflege (Onkoped)

Hände:

  • Handpflege/Maniküre: Form geben, glatt feilen,eincremen, Lack, Pilzprophylaxe 
  • PACT® Nagelpilztherapie
  • Paraffinmaske
  • Onkologische-kosmetische Handpflege (Onkoped) mit Starterkit bereits vor Ihrer geplanten Chemotherapie zum Abholen 

Service:

  • Blutzuckerbestimmung
  • Blutdruckmessung

Diabetiker:

Bei Wunden, Entzündungen, Verletzungen, Geschwüren, Hautpilz ect. wenden Sie sich bitte an den Arzt Ihres Vertrauens.

Meine Berufsbezeichnungen:

Heilpraktikerin/ Krankenschwester/ Wundexpertin ICW/ Fachfußpflegerin, Podotaping-therapeutin

Über die Ausführung der Tätigkeit einer „podologischen Behandlung“:

"Medizinische Fußpflege bedeutet Krankenbehandlung i.S. von Heilkundeausübung und ist den Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten; sie darf auf der Grundlage ärztlicher Verordnung auch durch Podologen ausgeführt werden.

Gem. Gesetzesbegründung zum Podologengesetz, können „nicht nur bei Diabetikern unzureichend ausgebildete Behandler, die eine unsachgemäße Fußpflege unter mangelhaften hygienischen und apparativen Verhältnissen durchführen, zusätzliche Komplikationen hervorrufen. Auch sind in der Orthopädie und Dermatologie medizinische Fortschritte, z.B. bezüglich der Neueinschätzung von Krankheiten gemacht worden, die bei unzureichender Berücksichtigung durch fehlende Selbsteinschätzung des Fußpflegers ein Gefahrenpotential für den Patienten darstellen können“.

Neben dem Arzt/Heilpraktiker ist nur der Podologe aufgrund seiner Ausbildung nach dem Podologengesetz befähigt, eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß zu erkennen, die ärztliche Behandlung erfordern.

Medizinische Fußpflege durch Personen, die nicht im Besitz einer Erlaubnis nach § 1 PodG sind, ist demnach nur unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines Arztes oder eines Heilpraktikers zulässig. Dieses erfolgt in der Regel in der Praxis des Arztes/Heilpraktikers.

Ergo haben bisher in der (medizinischen) Fußpflege Tätige, die keine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Podologin/Podologe bzw. med. Fußpflegerin/Fußpfleger“ besitzen, lediglich die Möglichkeit, kosmetische Fußpflege auszuüben."

Auszug Deutscher Podologenverband


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